Die schwedische Regierung hat beschlossen, der Europäischen Kommission eine sogenannte detaillierte Stellungnahme zu Polens geplanter Gesetzgebung für E-Zigaretten und weißen Snus vorzulegen.
In dieser Erklärung widersprechen Außenhandelsminister Benjamin Dousa und die Regierung Punkt für Punkt dem, was die Gesundheitsbehörde in ihrer Stellungnahme schreibt.
Uneinigkeit über Mobilität
Die Regierung ist der Ansicht, dass der polnische Vorschlag mehrere Bestimmungen enthält, die die Freizügigkeit innerhalb der EU zu beeinträchtigen drohen. Die Gesundheitsbehörde teilt diese Ansicht nicht.
Die schwedische Regierung protestiert unter anderem gegen Polens geplantes Verbot von Aromen für weißen Snus. Erlaubt sein sollte ausschließlich Tabakgeschmack.
Polens Argumentation lautet, dass junge Menschen von anderen Aromen als Tabak angezogen werden. Ein Aromenverbot würde diese Attraktivität verringern. Laut Benjamin Dousa und der Regierung sind Handelsbeschränkungen durchaus zulässig, wenn sie der öffentlichen Gesundheit dienen. Polen hat jedoch nicht erklärt, warum es beispielsweise nicht ausreicht, die Alterskontrollen zu verschärfen, um junge Menschen vor dem Konsum von weißem Snus zu schützen. Dies würde den Handel nicht einschränken.
Forschung zu Geschmacksverboten
Im Gegensatz zur schwedischen Regierung versteht die polnische Gesundheitsbehörde die Gründe für das angestrebte Aromenverbot in Snus. In ihrer Stellungnahme verweist sie darauf, dass der Geschmack nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand ein zentraler Faktor für die Attraktivität von Snus für junge Menschen ist. Daher sei es gerechtfertigt, Nikotinprodukte mit Frucht- oder Süßigkeitengeschmack vom Markt zu nehmen. Dies könne die Gesundheit der Bevölkerung schützen.
Die Regierung reagiert damit auch auf Polens Bestrebungen, neue Nikotinprodukte, die weder Tabakprodukte noch tabakverwandte Produkte sind, auf dem Markt zu verbieten. Die Regierung vertritt die Ansicht, dass Zigaretten gesundheitsschädlicher sind als Produkte wie weißer Snus. Wenn Rauchen durch Snus ersetzt wird, ist dies eine positive Entwicklung. Die polnischen Gesetzesvorschläge könnten sich daher laut Regierung negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirken.
Die schwedische Gesundheitsbehörde, die als Experteninstanz der Regierung fungiert, vertritt die gegenteilige Meinung. In ihrer Stellungnahme schreibt die Behörde, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe, dass die neuen Nikotinprodukte das Rauchen reduzieren oder die öffentliche Gesundheit verbessern. Solche Behauptungen sollten daher nicht darüber entscheiden, ob ein EU-Land – wie Polen es anstrebt – entsprechende Regelungen einführen kann.
Gleiches gilt für Österreich
Es ist nicht das erste Mal, dass Benjamin Dousa und die Regierung mit ihren Stellungnahmen gegen die Vorgaben der Behörden verstoßen. Zuletzt widersetzten sie sich der schwedischen Handelskammer, als sie eine ähnliche Stellungnahme gegenüber Österreich abgaben. Benjamin Dousa sagte damals gegenüber Sveriges Radio:
Wir hören uns stets die Empfehlungen und Expertenmeinungen unserer Autoritäten an, aber wir leben in einer Demokratie, wir sind nicht Nordkorea. Es sind gewählte Politiker, die entscheiden, wie Politik aussehen soll.
