Die Richtlinien dieses Artikels legen fest, dass alle Innenräume zu 100 % rauchfrei sein müssen; die Einrichtung von Raucherzimmern ist nicht gestattet. Aus kinderschutzrechtlicher Sicht ist die vollständige Umsetzung und kontinuierliche Überwachung dieses Artikels von größter Wichtigkeit.

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