Snus ist Snus, wenn auch in goldenen Dosen, so schrieb der berühmte schwedische Dichter Gustav Fröding in einem bekannten Gedicht aus dem Jahr 1894. Ähnliches findet sich in den Richtlinien zu Artikel 9 und 10 des Tabakübereinkommens. Es geht darum zu verstehen, dass etwas nicht gut sein muss, nur weil es gut aussieht.
Artikel 9 des Tabakübereinkommens legt fest, dass die Staaten in Absprache mit internationalen Gremien Richtlinien für die Prüfung und Messung des Gehalts und der Emissionen aus dem Konsum von Tabakerzeugnissen entwickeln müssen. Er regelt auch die Regulierung dieser Produkte.
Artikel 10 befasst sich mit Ländern, die Gesetze und Verordnungen erlassen haben, welche Hersteller und Importeure verpflichten, Regierungsbehörden über die Inhaltsstoffe von Tabakprodukten und die durch deren Konsum verursachten Emissionen zu informieren. Die Länder müssen außerdem gewährleisten, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die Produkte und ihre toxischen Bestandteile hat.
Die gemeinsamen Leitlinien zu den Artikeln 9 und 10 des Tabakübereinkommens besagen, dass Tabakprodukte häufig so hergestellt werden, dass sie möglichst attraktiv sind. Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit ist dies unerwünscht. Das Übereinkommen fordert die Staaten daher auf, Gesetze und Verordnungen einzuführen, die die Attraktivität verringern.
Die Leitlinien zu den Artikeln 9 und 10 beleuchten drei Aspekte von Tabakprodukten: Toxizität, Suchtpotenzial und Attraktivität. Sie enthalten mehrere Empfehlungen, wie die Produkte weniger attraktiv gestaltet werden können. Einige Beispiele:
Die Länder sollten den Einsatz von Inhaltsstoffen regulieren, die Tabakprodukte schmackhaft machen. Dazu gehören beispielsweise Zucker, Süßstoffe und Gewürze/Kräuter wie Minze, Zimt und Ingwer.
Länder sollten Inhaltsstoffe verbieten, die den Eindruck erwecken, gesundheitsfördernd zu sein. Dazu gehören beispielsweise Vitamine und Produkte aus Frucht- und Gemüsesäften.
Staaten sollten das Produktdesign so regulieren, dass die Attraktivität von Produkten gesteigert wird. Dies bezieht sich auf die kontinuierliche Produktentwicklung, die darauf abzielt, den unterschiedlichen Wünschen der Verbraucher in Bezug auf Gesundheit, Modernität, Selbstbild, Komfort, Glamour und mehr gerecht zu werden.
Information für die Öffentlichkeit und die Behörden
Neben Regulierungen kann auch Information die Attraktivität der Produkte verringern. Die Richtlinien besagen, dass der Hauptzweck der Information darin besteht, die Öffentlichkeit über die gesundheitlichen Folgen aufzuklären, darüber, dass die Produkte süchtig machen und dass Tabakkonsum und Tabakrauchexposition eine tödliche Gefahr darstellen.
Die Behörden benötigen Kenntnisse über den nationalen Tabakmarkt, um Vorschriften und Richtlinien für den Umgang mit diesen Produkten zu entwickeln. Beispielsweise ist es wichtig, den Nikotingehalt verschiedener Produkte auf dem Markt zu kennen, da Nikotin der Hauptwirkstoff ist, der zur Sucht führt.
